• DE
  • Sorry, your browser is not supported

    Download supported browser

    Fahrzeugversicherung

    Haftpflicht-Versicherung

    Die obligatorische Haftpflicht-Versicherung gewährt den versicherten Personen Schutz bei Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht werden.

    Teilkasko-Versicherung

    Ihr Fahrzeug ist gegen Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Hochwasser), Glasbruch, Kollision mit Tieren, Vandalismus und Marderschäden versichert.

    Kollisionskasko-Versicherung (Vollkasko)

    Zusätzlich zur Teilkasko deckt die Kollisionskasko selbstverschuldete Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Die Vollkasko besteht meistens aus den beiden Bausteinen Teilkasko und Kollisionskasko.

    Insassen-Unfall

    Die Insassen-Unfallversicherung deckt im Rahmen der vereinbarten Leistungen Personenschäden an Fahrer und Mitfahrern. Im Fahrzeug mitgeführte Hunde und Katzen sind bei einem Unfall mitversichert.

    Parkschaden

    Mit der Parkschaden-Versicherung können Sie sich gegen Schäden, die Unbekannte an Ihrem parkierten Fahrzeug verursachen, wirksam absichern.

    Grobfahrlässigkeit

    Es handelt sich dabei um den Verzicht auf das gesetzlich zustehende Rückgriffsrecht bei grobfahrlässig verursachten Schäden (Zusatzdeckung Grobfahrlässigkeits-Schutz).

    Assistance und Rechtsschutz

    Die Assistance bietet Ihnen schnell und zuverlässig kompetente Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Schadens. Was mit einem Bagatellunfall beginnt, kann mit einem kostspieligen Rechtsfall enden. Deshalb ist oft bei Assistance auch eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung integriert.

    Wechselnummer

    Der Versicherungsschutz gilt bei Wechsel-Kontrollschildern: Für das vorschriftsgemäss mit den Kontrollschildern versehene Fahrzeug in vollem Umfang Für Fahrzeuge ohne Kontrollschilder nur, sofern das Ereignis nicht auf Strassen eintritt, die dem öffentlichen Verkehr offen stehen.

    Bonusschutz

    Mit einer Bonusschutz-Versicherung hat ein Schadenfall keine negativen Auswirkungen auf Ihren Bonus.

    Ihr Auto jemandem ausleihen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmässig gegen Entgelt weitervermieten, müssen Sie dies deklarieren, weil dann eine abweichende Tarifierung und spezielle Bedingungen erfüllt werden müssen. Nur dann ist der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeuges weiterhin vollumfänglich gewährleistet.

    Offerte

    Wir erstellen Ihnen eine Offerte nach Ihren Wünschen

    Offerte bestellen

    Beratung

    Wir beraten Sie neutral bei Ihnen Zuhause oder auf unserer Agentur

    Termin vereinbaren