Einfacher Diebstahl auswärts
Versichert sind Schäden an Ihrem Hausrat ausserhalb des Versicherungsortes durch einfachen Diebstahl. Wenn Ihnen Ihre Handtasche durch einen Taschendieb entwendet wird, springt diese Deckung ein und übernimmt den Schaden. Nicht versichert sind bei dieser Zusatzoption folgende Ereignisse:
Schützen Sie sich mit dieser Zusatzoption gegen die finanziellen Folgen von Bruchschäden an:
Velo
Mit dieser Zusatzoption können Sie Ihr Velo am Wohnort sowie ausserhalb des Versicherungsortes versichern. Diese Deckung kommt zum Tragen, wenn Ihr Velo zu Hause oder am Bahnhof gestohlen wird.
Elektrovelos und Mofas
Mit dieser Zusatzoption können Sie Ihr Elektrovelo und Mofa am Wohnort sowie ausserhalb des Versicherungsortes versichern. Diese Deckung kommt zum Tragen, wenn Ihr Elektrovelo und Mofa zu Hause oder am Bahnhof gestohlen wird.
Skis und Snowboards
Mit dieser Zusatzoption sind Sie als Eigentümer von selbstbewohnten Häusern und Ferienhäusern mit maximal drei Wohnungen gegen finanzielle Ansprüche von Drittpersonen versichert. Diese Option eignet sich auch für Stockwerkeigentümer, die zusätzlich zur Haftpflichtversicherung ihrer Eigentümergemeinschaft eine Deckung wünschen. Die Deckung dieser Gebäudehaftpflichtversicherung kommt erst dann zum Tragen, wenn ein Schadenfall die Deckungslimite der Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft übersteigt.
Schäden an gelegentlich benützten fremden Motorfahrzeugen
Wenn Sie unregelmässig fremde Fahrzeuge benutzen, können Sie sich mit dieser Zusatzoption gegen daraus resultierende Schäden versichern. Bei Ferienfahrten sind Sie während der gesamten Dauer der Ferien versichert. Sollten Sie bspw. mit dem Fahrzeug Ihres Arbeitskollegen einen Unfall verursachen, übernimmt die Versicherung die finanziellen Folgen des Schadens am Fahrzeug Ihres Kollegen. Verfügt das fremde Fahrzeug über eine Kaskoversicherung, die den Unfallschaden regelt, vergütet die Versicherung den Selbstbehalt sowie den Bonusverlust aus der Kaskoversicherung.
Schutz gegenüber Haftpflichtansprüchen Dritter
Sie oder ein Familienmitglied beschädigen unbeabsichtigt Fremdeigentum oder verletzen eine Person: Ihre Kleinkinder malen ein Bild an die Wand Ihrer Mietwohnung oder Ihr Hund beisst den Briefträger. Dann kommt die Privathaftpflicht-Versicherung für den entstandenen Schaden auf. Als Privatperson sind Sie unter anderem in nachfolgenden Eigenschaften versichert: