Fitness und Prävention
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten verschiedener Massnahmen, die der Gesundheitsvorsorge (Prävention) dienen, wie insbesondere
Verschiedene Impfungen gemäss den Richtlinien und Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans, so beispielsweise:
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Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus-Influenzae Typ B, Windpocken sowie Masern, Mumps und Röteln (MMR).
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Impfung gegen Hepatitis-B und für spezielle Risikogruppen gegen Hepatitis-A
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Impfung gegen Grippe bei Personen ab 65 Jahren und bei Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung
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Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (Zeckenenzephalitis)
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Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs für Mädchen im Schulalter und junge Frauen bis 26 Jahre, wenn die Impfung im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms erfolgt. Auf dieser Impfung wird keine Franchise erhoben. Nicht bezahlt werden spezielle Reiseimpfungen und prophylaktische reisemedizinische Leistungen, zum Beispiel die Gelbfieberimpfung oder die Malariaprophylaxe.
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Acht Untersuchungen zur Kontrolle des Gesundheitszustandes und der normalen Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
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Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (inklusive Krebsabstrich): werden alle drei Jahre bezahlt, wenn zuvor zwei jährliche Kontrollen ohne Befund gewesen sind; sonst nach Notwendigkeit.
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Mammographie zur Erkennung von Brustkrebs: Digitale Mammografie, Mamma-MRIbei Frauen mit mässig oder stark erhöhtem familiärem Brustkrebsrisiko oder mit vergleichbarem individuellem Risiko. Screening-Mammografie alle zwei Jahre für Frauen ab dem fünfzigsten Altersjahr, wenn die Untersuchung im Rahmen eines kantonalen oder regionalen Programms vorgenommen wird, das bestimmte Auflagen der Qualitätssicherung erfüllt. Solche Programme gibt es in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, (nähere Auskünfte erteilen der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin oder sind abrufbar im Internet unter www.swisscancerscreening.ch).
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Vorsorgeuntersuchungen zu Dickdarmkrebs bei Frauen und Männern zwischen 50 und 69 Jahren. Untersuchungen auf Blutspuren im Stuhl alle 2 Jahre inkl. der notwendigen Laboranalysen oder Dickdarmspiegelungen alle 10 Jahre.
Gemäss dem von der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie herausgegebenen Leitfaden „Vorsorgeuntersuchungen” werden bei Kindern im Vorschulalter acht Untersuchung zum Gesundheitszustand und der normalen kindlichen Entwicklung von der Grundversicherung übernommen.
Bei Erwachsenen gehören Check-Ups nicht zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung.
Weitere Präventionen, die hier nicht aufgeführt sind, werden teilweise durch Zusatzversicherungen (VVG) gedeckt.
Aus der Grundversicherung werden keine Kosten an Fitnessabonnements vergütet. Die Leistungen der OKP sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Da aber einige Gesundheitsversicherer die sportlichen Aktivitäten ihrer Versicherten unterstützen, beteiligen sie sich über Zusatzversicherungen am Fitnessabo. Hier gilt es darauf zu achten, ob auf das gewünschte Fitnesscenter die Beteiligung gilt und bis zu welchem Prozentsatz.