Leistungen aus der Grundversicherung
Folgende gesetzliche Leistungen werden bei einer normalen Schwangerschaft als Mutterschaftsleistungen aus der obligatorischenGrundversicherung bezahlt:
Auf den erwähnten Leistungen bei Mutterschaft wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Die Behandlung von Krankheiten, die während der Schwangerschaft auftreten oder behandelt werden müssen, gewisse Laboruntersuchungen, zusätzliche Kontrolluntersuchungen und Medikamente fallen nach Krankenversicherungsgesetz nicht unter die speziellen Leistungen bei Mutterschaft und werden deshalb mit der gewöhnlichen Kostenbeteiligung abgerechnet. Für diese Behandlungen wird jedoch ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach Geburt ebenfalls keine Kostenbeteiligung erhoben.
Dies gilt auch für Mittel und Gegenstände (z.B. Stützstrümpfe und Milchpumpe), die Ihnen der Arzt verschreibt. (Der Höchstbetrag und die Bezugsmenge sind jedoch gesetzlich limitiert.)
Für den Bezug weiterer Leistungen, wie z.B. medizinischer Präventionsuntersuchungen, Geburtsgebrechen oder Unfällen, muss in jedem Fall eine Kostenbeteiligung entrichtet werden.
Leistungen aus der Zusatzversicherung
Folgende Leistungen werden bei normaler Geburt oder Kaiserschnitt aus der stationären Zusatzversicherung übernommen: