Die Versicherung, mit der allfällige Deckungslücken der Grundversicherung während Ihres Spitalaufenthaltes oder bei ambulanten Behandlungen geschlossen werden.
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Ergänzungsleistungen zur Grundversicherung, UVG, IVG oder MVG für die Kosten eines Aufenthaltes in der allgemeinen Abteilung, sowie teilstationäre oder ambulante Behandlungen in einem öffentlichen Spital
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Übernahme des Honorars für die freie Arztwahl in der allgemeinen Abteilung
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Tarifdifferenzübernahme bei einer ambulanten Behandlung außerhalb des Wohnkantons
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Lebenswichtige Medikamente ohne Äquivalent in der SL., auf ärztliche Verordnung
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Haushalthilfe durch einen Pflegedienst während und nach Ihrem Spitalaufenthalt
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Kosten für die Unterkunft einer Begleitperson bei Hospitalisierung eines Kindes
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Betreuung von Kinder während einer Hospitalisierung, durch einen offiziellen Hütedienst
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Schulische Unterstützung welche Notwendig ist, wenn ein Kind infolge Krankheit oder Unfall den Schulunterricht nicht besuchen kann
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Besondere Krankenbetreuung im Spital
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Krankenpflege zu Hause um einen Spitalaufenthalt zu vermeiden
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Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psycholgen
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Brillengläser oder Kontaktlinsen
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Chirurgische Sehkorrektur
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Orthopädische Hilfsmittel und Anschaffung oder Miete medizinischer Apparate
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Kostenübernahme für Suche und Rettung
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Badekuren-Zuschüsse für die Bade- und Pflegekosten im In- und Ausland
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Erholungskuren-Beitrag in Folge eines Spitalaufenthaltes
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Behandlungskosten zur Wiedereingliederung und Rehabilitation
Weitere Vorteile der ambulanten Zusatzversicherung sind das Erreichen eine Kombinationsrabatte, somit kann bei bestehenden Zusatzversicherungen diese Deckung bereits ab CHF 1.- möglich sein. Außerdem bieten manche Krankenkassen diese und weitere Zusatzversicherungen ohne altersmäßige Prämienanpassung an, also eine Garantie vor Prämienerhöhung.