Hier verwechseln Kunden immer wieder die Reiseversicherung Assistance mit der Reiseversicherung als Krankenzusatzversicherung. Bei der Assistance, werden Annulierungskosten, Reisegepäck, Reiserechtsschutz und für ärztliche Behandlungen im Ausland erhalten Sie lediglich einen Kostenvorschuss, den Sie wieder zurückzahlen müssen. Hingegen eine Reiseversicherung als Zusatzversicherung bei einer Krankenkasse, deckt die Behandlungskosten ohne Betragsbeschränkung und teilweise ohne Selbstkostenbeitrag, Bergung- und Rückführungen, Medikamente und Anreise von Angehörigen, sowie Unterkunft deren.
Die Reiseversicherung bei der Krankenkasse, deckt bei Notfällen im Ausland infolge Krankheit oder Unfall;
In der EU- und EFTA Staaten sogar unbeschränkte Kostenübernahme, ausserhalb nach Abzug der Franchise und des Selbstbehaltes. Monatliche Prämie ab CHF 5.- eine Reiseversicherung Assistance deckt individuell nach Wunsch:
Die effektiv angefallenen, vertraglich geschuldeten Annullationskosten, Rückvergütungen bei nicht bezogenen Leistungen wegen Unterbruchs oder Abbruchs der Reise.
Die Mehrkosten für die direkte Rückreise in die Schweiz, Transportkosten für die Rückreise an den Ort, wo die Reise fortgesetzt wird; für die Fortsetzung oder Beendigung der Reise, Kostenvorschuss für ärztliche Behandlung im Ausland und lebensnotwendige Medikamente, Besuchskosten bis maximal 10 000 Franken bei längeren Aufenthalten im Spital.
Die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppkosten in die nächste Garage, Speditionskosten für dringend benötigte Ersatzteile, Standgebühren bis 1 000 Franken, Bergungskosten bis 5 000 Franken. Die Kosten für Anwalt, Prozessbeistand oder Mediation, Gerichts- und Verfahrenskosten, Prozess- oder Parteientschädigungen, notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland bis 5 000 Franken, Vorschuss für Strafkautionen bis 100 000 Franken in Europa und Mittelmeerrandstaaten, in den übrigen Ländern bis 50 000 Franken.
Der Neuwert der versicherten Sachen, Reparaturkosten von beschädigten Gegenständen, Kosten für die Wiederbeschaffung von Ausweisen.
Die Kosten für einen Rechtsstreit in den Staaten Europas und den Mittelmeerrandstaaten bis zu 500 000 Franken, in den übrigen Ländern bis zu 50 000 Franken. Kosten für Anwalt, Prozessbeistand oder Mediation, Gerichts- und Verfahrenskosten, Prozess- oder Parteientschädigungen, notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland bis 5 000 Franken, Vorschuss für Strafkautionen bis 100 000 Franken in Europa und Mittelmeerrandstaaten, in den übrigen Ländern bis 50 000 Franken.