Die Lohnausfallversicherung für die finanzielle Unterstützung der Arbeitsunfähigkeit.
Ohne diese Versicherungsdeckung würden die meisten Arbeitnehmer nach einigen Wochen oder Monaten Krankheit keinen Lohn mehr erhalten.
Folgende Leistungen können je nach Bedürfniss gedeckt werden:
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Bis zu 100% Entschädigung des vom Arbeitgeber bestätigten Lohnausfalles bzw. bei Selbstständigerwerbenden gemäss deren AHV-Abrechnung.
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Leistungsanspruch: 720 x den versicherten Betrag
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Die minimale Wartefrist beträgt 30 Tage
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Degressive prämien je nach gewählter Wartefrist
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Leistungen bis zum AHV-Alter garantiert
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Möglichkeit, das Unfallrisiko auszuschliessen