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    Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch. Die Unfallversicherung hilft mit ihren Leistungen, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn Versicherte verunfallen oder beruflich erkranken.

    Versicherungsleistungen Wann haben Versicherte Anspruch auf Leistungen? Versicherte haben Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung bei

    • Berufsunfällen
    • Nichtberufsunfällen
    • Berufskrankheiten

    Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber nicht mindestens 8 Stunden beträgt, sind jedoch nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dabei gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.

    Durch eine Unfall Zusatzversicherung decken Sie folgende Leistungen ab:

    • Spitalaufenthalt in der Privatabteilung weltweit
    • Kapitalien bei Tod, Invalidität und Spitalaufenthalt infolge Unfall (Kapital bei Spitalaufenthalt: Fr. 1'000.-, 2'000.- oder 3’000.-)
    • Progressives Invaliditätskapital bis zu 350% bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 25
    • Taggeldentschädigung
    • Tagespauschale bei Spitalaufenthalt
    • Kostenübernahme der plastischen Chirurgie bis maximal Fr. 60'000.- pro Fall
    • Rückerstattung von Sachschäden bis maximal Fr. 6'000.-
    • Kuren und Erholungsaufenthalte bis zu Fr. 6’000.- pro Fall
    • Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit
    • Fr. 3’000.- pro Jahr für Nachhilfeunterricht
    • Möglichkeit, einen Begünstigten ausserhalb der gesetzlichen Reihenfolge zu bestimmen

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